Home
Nichtbeanstandung
Namensrecht
Aufgaben
Geschichte
Lexikon
Bibliographie
Links
Impressum

 

 

 

Adelsprädikat

Die Bezeichnung Adelsprädikat wurde und wird für unterschiedliche Begriffe verwendet:

    a) Das bloße “von“ beim einfachen Adelsstand;
    b) ein dem Stammnamen bei der Nobilitierung angefügter Zusatzname (z.B. bei Conrad v. Hötzendorf der Zusatzname Hötzendorf);
    c) ein
    Prädikat wie Hoheit, Durchlaucht etc.

 

 

[Home] [Nichtbeanstandung] [Namensrecht] [Aufgaben] [Geschichte] [Lexikon] [Bibliographie] [Links] [Impressum]