| (Anredeprädikat): Die Prädikate wie Hoheit, Durchlaucht etc. wurden ursprünglich wie Titel verliehen und waren über die Jahrhunderte einer ständigen Nivellierung unterworfen, deren Schilderung den vorliegenden Rahmen bei weitem sprengen würde. Als Beispiel sei angeführt, daß das Prädikat Wohlgeboren im 16. und anfangs des 17. Jahrhundert nur an Angehörige gräflicher Familien verliehen wurde. 1918/19 standen dem Adel – beruhend auf Rechtsakt (wie monarchischer Verleihung im Einzelfall oder Beschlüssen des deutschen Bundestages samt einzelstaatlicher Umsetzung betreffend die (Standesherren) oder aus Courtoisie - folgende Anredeprädikate zu: a) Hoher Adel: Für regierende Häuser ist der konkrete Einzelfall zu überprüfen; für die Standesherren Durchlaucht, Durchlauchtig Hochgeboren oder Erlaucht und für Nachgeborene, denen kein gesondertes Prädikat zustand, Hochgeboren. b) Niederer Adel: Für fürstliche Häuser, denen kein sonstiges Prädikat gesondert verliehen worden war, Hochgeboren bzw. in Österreich fürstliche Gnaden; für Grafen Hochgeboren, für Freiherren Hoch- und Wohlgeboren bzw. in Österreich Hochwohlgeboren und für Ritter und den untitulierten Adel Hochwohlgeboren. - Frhr. v. Lüttwitz: Über die Führung von Titeln und Prädikaten, in: Familiengeschichtliche Blätter, 2. Jahrgang (1904), 158ff
- Ernst Mayerhofer/Graf Anton Pace: Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, Fünfter Band, Fünfte Auflage, Wien 1901, 127 FN 4
- Hermann Rehm: Prädikat- und Titelrecht der deutschen Standesherren, München 1905
- René van Rhyn: Geschichte der Adelsprädikate, in: Contact 4. Jahrgang (1961), 57ff
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