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Adelserwerb

Dieser konnte auf verschiedene Weise erfolgen:

1. Eo ipso durch Übertragung innerhalb der Familie:
a) Vom adeligen Vater auf das Kind im Wege der ehelichen Geburt;
b) vom adeligen Mann auf die nichtadelige Frau im Wege der Eheschließung;
c) vom adeligen Vater auf das Kind im Wege der
Legitimatio per matrimonium subsequens;

2. durch Gnadenakt des Souveräns:
a) Verleihung des erblichen Adels durch den Souverän (
Adelsverleihung, Recht zur);
b) Verleihung des erblichen Adels durch den Souverän im Wege der
Legitimatio per rescriptum principis, sofern die im jeweiligen Einzelfall genau zu überprüfenden Voraussetzungen vorlagen;

3. auf Grund eines Rechtsanspruchs, dem in manchen Fällen ein Gnadenakt des Souveräns folgte:
a) im Wege der Erwerbung eines
Amtsadels;
b) im Wege der Erwerbung eines
Ordensadels;
c) in Preußen und Bayern im Wege der
Ersitzung des Adels;
d) in Österreich durch Erwerbung des
systemmäßigen Adels.

 

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