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Ordensadel

Wohl in Anlehnung an die alten Ritterorden gab es in einigen Staaten eine gesonderte Kategorie von Orden, bei denen statutengemäß mit deren Verleihung eo ipso der Adel verliehen wurde oder mit denen der Anspruch auf Verleihung des Adels bzw. eines höheren Adelsgrades verbunden war.
Der erste Orden, der dies vorsah, war der 1757 von Kaiserin Maria Theresia gestiftete Militär-Maria-Theresien-Orden. Ob der Adel erblich oder ein
persönlicher Adel war, war in den jeweiligen Ordensstatuten bestimmt. Orden, mit denen auch der Adel erworben wurde, gab es in Bayern, Frankfurt, Hannover, Österreich, Preußen, Sachsen, Württemberg und Würzburg.

 

  • Roman Freiherr v. Procházka: Nobilitierungen durch Ordensverleihungen, in: Herold Jahrbuch 2, Berlin 1973,109ff

 

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