| Die Kammern des Deutschen Adelsrechtsauschusses I. Kammer: Organisations- und Haushaltsfragen II. Kammer: Adelsrechtliche Nichtbeanstandung von durch Adoption oder Namensänderung oder sonst entstandenen adeligen Namen von Nichtadeligen III. Kammer: Adelsrechtliche Nichtbeanstandung anderer Adoptions- und Namensänderungsfälle - d.h. Adeliger - sowie für die Behandlung von Erstgeburtstiteln IV. Kammer: Bearbeitung von Zweifelsfällen über die Zugehörigkeit zum Adel, über eine Namensform, einen Adelstitel oder die historische Einleitung des Familienartikels V. Kammer: Aufnahme von Edelleuten mit nichtdeutschem Adel in den deutschen Adel, für die Aufnahme geschiedener Ehefrauen, die ihren adeligen Geburtsnamen wieder angenommen haben, und für die Fragen der Heraldik VI. Kammer: Grundsatzfragen Aufgaben Die Satzung des Adelsrechtsausschusses (PDF) |