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Die Kammern

Die Kammern des Deutschen Adelsrechtsauschusses

I. Kammer: Organisations- und Haushaltsfragen
 
II. Kammer: Adelsrechtliche Nichtbeanstandung von durch Adoption oder Namensänderung oder sonst entstandenen adeligen Namen von Nichtadeligen
 
III. Kammer: Adelsrechtliche Nichtbeanstandung anderer Adoptions- und Namensänderungsfälle - d.h. Adeliger - sowie für die Behandlung von Erstgeburtstiteln
 
IV. Kammer: Bearbeitung von Zweifelsfällen über die Zugehörigkeit zum Adel, über eine Namensform, einen Adelstitel oder die historische Einleitung des Familienartikels
 
V. Kammer: Aufnahme von Edelleuten mit nichtdeutschem Adel in den deutschen Adel, für die Aufnahme geschiedener Ehefrauen, die ihren adeligen Geburtsnamen wieder angenommen haben, und für die Fragen der Heraldik
 
VI. Kammer: Grundsatzfragen

 

Aufgaben

Die Satzung des Adelsrechtsausschusses (PDF)

 

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