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Nichtadeliges

Das Wort “von” war ursprünglich ausschließlich eine Herkunftsbezeichnung.
Im Laufe der Zeiten wandelte sich aber seine Bedeutung, und es wurde - eigentlich sinnwidrig — bei Adelsverleihungen regelmäßig als Adelsbezeichnung verliehen. Pantz berichtet, die erste Verwendung des “von” zur Kennzeichnung des adeligen Standes bei einer Adelsverleihung sei ihm von 1638 bekannt; als allgemeine Adelsbezeichnung sei das “von” erst mit dem Reichsdeputationshauptschluß im Jahre 1803 eingeführt worden. In friesischen und niedersächsischen Gebieten ebenso wie in der Schweiz hat sich das “von” jedoch (so wie in den Niederlanden und in Flandern das “van”) in seiner ursprünglichen Form erhalten, so daß es dort viele bürgerliche Familien mit einem “von” vor dem Familiennamen gibt (eine Schätzung um 1900 ging für Norddeutschland von 100.000 bürgerlichen Personen mit einem “von” im Namen aus). Die preußische Militärrangliste unterschied auf Grund einer Allerhöchsten Kabinettsorder das adelige vom nichtadeligen “von” dadurch, daß ersteres als “v.” abgekürzt wurde; dem entspricht auch die Handhabung im Genealogischen Handbuch des Adels.
In Österreich wurde im 18. Jahrhundert die französische Regelung übernommen, nach der Herkunftsbezeichnungen mit dem Namen zu verbinden war (z.B. in Vorarlberg Vonbun und Vonbank, in der Steiermark Decrinis und Dellarosa). Zu erwähnen ist, daß es ganz gegensätzlich in Niedersachsen adelige Familien ohne die Partikel “von“ gibt (Grote, Knigge, Vincke).

 

  • Claus Hermann Bill: Namenspartikel “von“, in: http://home.foni.net/~adelsforschung/faq1.htm
  • Anton Pantz: Die Denomination, in: Monatsblatt Adler XII. Band (1935-1938), 258f
  • Max Rensch: Der adelige Name nach deutschem Recht, Berlin 1931, 7f

 

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