| | | | Adel, der durch förmliche Verleihung (Adelsbrief, Adelsdiplom) erworben wurde. Die erste derartige Verleihung durch einen deutschen Kaiser ist 1360 erfolgt. Meistens werden die Begriffe Briefadel und Uradel als Gegensatzpaar gebracht. - Georg Freiherr v. Frölichsthal: Nobilitierungen im Heiligen Römischen Reich. Ein Überblick, in: Sigismund Freiherr v. Elverfeldt-Ulm (Hg.): Adelsrecht, Limburg an der Lahn 2001, 67ff
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