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Geschichte - Seite 2

Im Königreich Bayern dagegen ist eine Adelsmatrikel schon gemäß dem 5.Kapitel des Edikts vom 28.Juli 1808 geschaffen worden und zwar „hauptsächlich um den Präsenz-stand des Adels im Königreich jederzeit festzustellen und fernerhin zu verhindern, daß Unbefugte sich des Adelstitels überhaupt, resp. der höheren Grade desselben zu bedienen versuchen." Erst am 19.September 1902 wird dann im Königreich Sachsen ein ent-sprechendes „Gesetz, die Einrichtung eines Adelsbuches und die Führung des Adels und des Adelszeichens betreffend" erlassen.

Auch in Preußen werden ähnliche Überlegungen angestellt: „Aus dem Jahre 1882 stammt der im Sinne der Absichten des Preuß.Heroldsamtes verfaßte Entwurf der Matrikelbogen für die Mitglieder" der DAG, „der Anfang eines Versuches zur Matrikulirung des deutschen Adels". Auf dem Adelstag der DAG am 17.Februar 1884 in Berlin wird aber „die offizielle Matrikulisirung des Adels, obwohl sehr wünschenswerth, doch zur Zeit wegen des vorhandenen riesigen Materials nicht für durchführbar" gehalten.

Auf dem Adelstag am 25.Februar 1888 in Berlin wird die Bildung von vier verschiedenen Arbeitsabteilungen beschlossen, deren Zuständigkeit aber schon zur Jahrhundertwende teilweise etwas abweichend definiert wird, darunter die Abteilung IV für Wappen-, Geschlechter- und Siegelkunde (später: Heraldische und genealogische Angelegenheiten, Rathertheilung und Förderung des familiengeschichtlichen Sinnes, dann: Abteilung für adelsgeschichtliche Forschung). Sie wird von dem Major Emil v.Maltitz geleitet, der erst 1907 stirbt und im Laufe seines 87jährigen Lebens eine einmalige genealogische Sammlung zusammengetragen hat, die heute im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem liegt.

Trotz der noch 1884 geäußerten Zweifel an ihrer Durchführbarkeit wird auf dem Adelstag am 21.Februar 1891 der Vorstand der DAG aufgefordert, „eine Matrikel des Personalbestandes des Deutschen Adels aufzustellen". Auf dem Adelstag am 4.März 1896 referiert der Schatzmeister der DAG über das Ergebnis: „Der Vorstand ist sich der Größe und Schwierigkeit der Ausführung dieses Auftrages vollkommen bewußt und hat auch auf früheren Adelstagen bereits darauf hingewiesen, daß die unausgesetzte Arbeit langer Jahre [...] erforderlich sein werde, das gesteckte Ziel zu erreichen." Schließlich „erschien es erforderlich, die nicht titulirten Adelsfamilien, die in den Gothaischen genealogischen Taschenbüchern nicht enthalten sind", vorrangig zu bearbeiten und ihre Genealogien zu publizieren. Für die fürstlichen, gräflichen und freiherrlichen Häuser waren entsprechende Reihen des „Gothaischen Genealogischen Taschenbuches" schon 1764, 1825 und 1848 begründet worden, die bis 1942 erscheinen.

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